
Ein Girokonto, auch Zahlungskonto, bzw. Sichtkonto genannt, ist ein Konto von Kreditinstituten geführtes Bankkontomodell,
welches dem Bankkunden ermöglicht Zahlungen und weitere Bankgeschäfte abzuwickeln.
Wann genau die ersten
Bankkonten entstanden sind, ist nicht generell
nachgewiesen. Auf jeden Fall wurden um elften Jahrhundert,
also im Mittelalter in Europa Überlieferungen von Gut bzw. Lastschriften von einem zum anderen Konto. Der bargeldlose Verkehr
von einer Bank zur anderen über Konten ist auch nachgewiesen. Der Transfer von Lastschriften ist aber nur mündlich angeordnet,
deshalb war der Zahlungsverkehr regional beschränkt. Seit dem vierzehnten Jahrhundert begannen dann die schriftlichen Zahlungsanweisungen, also dann
auch im überregionalen Stil. Das erste nachgewiesene Finanzsystem war aber schon vorher: 1327 in islamischen Ländern. Dieses Hawala-Finanzsystem ermöglichte den Banken bzw. Händlern Zahlungen durchzuführen, aber
nur gegenseitig von Bank zu
Händler und umgekehrt. 1619 wurde dann
die Hamburger
Bank gegründet. Zwei Jahre später nahmen dann immer weitere Banken den Giroverkehr auf, bis dann 1871 die Deutsche Reichsbank gegründet wurde. Die deutsche Reichsbank hat es selbst „dem kleinen Mann“ ermöglicht Geld von A nach B zu senden. Inzwischen sind in Deutschland laut Bundesbank einhundertfünf Millionen Girokonten registriert, welche über siebzig Prozent per Electronic Banking als Onlinekonten geführt werden.
Einheitliches Zahlungskonto
Das Girokonto ist ein Konto in laufender Rechnung nach § 355 HGB, dem dem jeden Tag ein Saldo, der dem Kontoinhaber, sowie dem Bankinstitut zusteht, ermittelt wird.
Ab 2009 ist durch die EU-Mitgliedstaaten das
Recht Zahlungsverkehrs vereinheitlicht worden. Dieses hat ein genereller Rechtsbegriff, das Zahlungskonto, eingeführt. Bankinstitute
können seitdem mit dem Kunden vereinbaren, dass der Zahlungsverkehr nur über den sogenannten Kontodaten des Kunden und des Zielkontos erfolgt. Es reicht also Kontonummer
und Bankleitzahl und der
Name des Überweisungsempfängers. Das Girokonto ist ein „Jedermannkonto“,
welches jedem
erwachsenen Menschen in Europa erlaubt, Zahlungen zu tätigen und weitere Bankgeschäfte zu erledigen.
Es gibt verschiedene Girokonten
Das Pfändungsschutzkonto
(P-Konto): ermöglicht dem Kunden sein Kontostand zu „schützen“, wenn er verschuldet ist. Es gibt einen Freibetrag, der bei der
Bank angefragt werden kann. Beantragung erfolgt über die Hausbank
des Kunden.
Gemeinschaftskonto: ermöglicht dem Kunden, mit z. B. seinem Ehepartner
ein gemeinsames Konto zu führen, um beispielsweise Gebühren zu sparen.
Das Girokonto bei verschiedenen Banken ist kostenlos. Diese haben keine monatliche Gebühr, keine Kosten für Überweisungen und keine Kosten für die
EC-Karte.
Kostenfreie Girokonten sind z. B.
Girokonto kostenlos von DKB: bei dem kostenloses Girokonto von DKB ist die
Bargeldversorgung stets kostenlos, ab einem Geldeingang von siebenhundert Euro. Apple-
und Google Pay fähig ist
das Girokonto ebenfalls.
Girokonto ohne Kontoführungsgebühren von ING Bank: ab 700 Euro ist das Girokonto von ING Bank kostenfrei. Mit dabei
ist ein kostenloses Depot mit vielen ETFs und ein Robo-Advisor.
Girokonto
für Studenten von HVB: das Girokonto Studenten (Pluskonto) kann online,
oder über eine Filiale geführt werden. Dieses Konto hat eine für fünf Jahre
kostenlose Garantie.
Girokonto ohne Gebühren von Sparkassen: Bei den Sparkassen kann man ebenfalls ein kostenfreies Girokonto führen. Ohne Gebühren, aber ohne Dispokredit.
Girokonto mit Prämien gibt es ebenfalls
Girokonto mit Prämie von Commerzbank:
- fünfzig Euro Girokonto Prämie bei Eröffnung und einhundert Euro pro Weiterempfehlung.
- Kein Limit bei kostenlosen Abhebungen an über neuntausend Geldautomaten.
- Online- und Mobilbanking.
Girokonto Prämie von Norisbank:
- kostenloses Girokonto
- fünfzig Euro Neukundenbonus
- kostenfreie Kreditkarten